Tuesday, June 18th 2013, 6:47am UTC+2
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Es gibt also einen inneren Bereich und einen äußeren Bereich...Für den inneren Bereich (Forum internum), kann der Beichtvater sofort von der Exkommunikation lösen und die Absolution erteilen. Dann muss der betreffende Gläubige zu seinem zuständigen Pfarrer gehen und auch den äußeren Eintritt in die Kirche durchführen. Gegebenenfalls kann ein Glaubensunterricht stattfinden und eine Besprechung, was eigentlich der Grund des Austrittes gewesen ist. Die Wiederaufnahme wird grundsätzlich vor zwei Zeugen durchgeführt, außer in Todesgefahr im Spital. Monsignore Franz Schlegl
http://www.amazon.de/Mein-zur%C3%BCck-Ki…n/dp/3429025095
(Buchempfehlung, leider habe ich selber das Buch nicht gelesen)